Will jemand aus der Flüchtlingsunterkunft ausziehen, dann sind verschiedene Hürden zu überwinden. Vor allem muss geklärt werden, wie es mit der Wohnsitzauflage steht. Dazu folgendes:
zur Wohnsitzauflage; Stand 23.7.17
Für alle, die einen anerkannten Aufenthaltsstatus haben, gelten folgende Regelungen:
23-07-2017-Anerkannte_De_Lange Version_Hinweise zur Wohnsitzauflage
23-07-2017 Anerkannte_De_Hinweise zur Wohnsitzauflage – Kurzfassung
23-07-2017 Anerkannte_En_Information on Residence Order
23-07-2017 Anerkannte_Arabisch_Hinweise zur Wohnsitzauflage _Kurzfassung
23-07- 2017_Anerkannte_Farsi_Hinweise zur Wohnsitzauflage – Kurzfassung
Für alle, die noch im Asylverfahren sind, gelten diese Regelungen:
23-07-2017 Asylbewerber_ De_Hinweise zur Wohnsitzauflage nach §18_GC
23-07-2017 Asylbewerber_ En_Hinweise zur Wohnsitzauflage nach §18_GC
Ist eine Wohnung gefunden, dann ist zu berücksichtigen, ob die Mietobergrenze eingehalten wird:
Beim Umzug und nach dem Umzug sind viele Dinge zu erledigen:
Ein genereller Überblick zum Thema:
Absprachen Anschlussunterbringung TBB